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Das Recht auf Gesundheit, eine rechtsvergleichende Perspektive: Deutschland

29 Oct 2021

Dieses Dokument ist Teil einer Reihe von Studien, mit denen das Recht auf Gesundheit in verschiedenen Staaten aus rechtsvergleichender Sicht dargestellt werden soll. Nach einer Erklärung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Rechtsprechung werden der Inhalt, die Grenzen und die mögliche Entwicklung dieses Rechts analysiert. Die vorliegende Studie hat den Fall Deutschland zum Gegenstand. Ein „Recht auf Gesundheit“ ist dem deutschen Verfassungsrecht fremd. Das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz schützt nicht die Gesundheit als solche. Allerdings ist dieses Grundrecht, das zunächst ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe darstellte, durch das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Schutzpflichtdimension entfaltet worden. Danach gebietet das Grundrecht dem Staat, sich schützend und fördernd vor das menschliche Leben zu stellen. Unabhängig von den verfassungsrechtlichen Determinanten hat sich seit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung mit dem Sozialgesetzbuch, ferner durch das Infektionsschutzgesetz und zahlreiche weitere Kodifikationen ein umfangreiches einfachgesetzliches Gesundheitsrecht gebildet.
public health evaluation of law and policy in practice

Authors

Prof. Dr. Franz REIMER, Justus-Liebig-Universität Gießen

Published in
Belgium

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